
Jetzt müssen Unternehmer aktiv werden! Alle reden von den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Was uns fehlt ist der deutliche Hinweis, dass ein Anspruch erst ab dem Zeitpunkt besteht, zu dem der
Arbeitsagentur die Kurzarbeit tatsächlich angezeigt wurde. Denn der formale Ablauf ist wird von der aktuellen Gesetzesänderung nicht geändert. Deshalb: schnellstmöglich handeln. Wir
unterstützen mit unserem Team gerne. Kontakt in diesen Zeiten bitte telefonisch, per Mail etc.