Jetzt ist es offiziell - die Kitas und Schulen in Schleswig-Holstein schließen. Viele Arbeitnehmer müssen jetzt jonglieren, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Die Schließung wird
gleich für die Zeit bis zu den Osterferien beschlossen, also nicht nur „vorübergehend“. Der im Gesetz verankerte -disponible- Anspruch auf Entgeltfortzahlung der Arbeitnehmer dürfte damit
entfallen sein. Was aber, wenn insbesondere kleinere Kinder dann nicht betreut werden können? Kinder bis 12 Jahre, darüber hinaus je nach Reifegrad, benötigen wohl immer eine Betreuung. Die
Eltern können entscheiden, wer daheim bleibt. Ist die Vereinbarung von Home-Office, Ausgleich von Überstunden etc. mit dem Arbeitgeber nicht realisierbar, so ist in dieser Altersklasse
evt.unbezahlter Urlaub möglich. Das Daheimbleiben muss dem Arbeitgeber aber in jedem Fall mitgeteilt und u.U. die Gründe der Betreuungsnotwendigkeit nachgewiesen werden.
Ist das Kind mit ärztlichem Attest krank gelten die bekannten Regeln der Elternfreistellung und ggfs. Eltern-Krankengeld.