Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ist die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt worden. Seit dem 04.08.2022 können Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen wegen des Verdachts
auf Corona bis zu sieben Tagen telefonisch krankgeschrieben werden. Diese Regelung soll ein Ausbreiten des Virus durch Aufenthalt im Wartezimmer einer Arztpraxis verhindern.