Wenn am Samstag nachts um 3.00 Uhr die Uhren um eine Stunde zurückgestellt werden müssen manche Arbeitnehmer eine Stunde länger arbeiten. Wird dies extra bezahlt? Oder ist es eine Überstunde? Was für
eine Regelung gilt? Es gibt Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und einige Arbeitsverträge, die diese Situation erfassen. Fehlt aber eine eindeutige Regelung, so gilt die Grundaussage: es ist
eine Überstunde, die bezahlt werden muss. Wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass eine bestimmte Überstundenanzahl ohne Vergütung geleistet werden soll, entfällt die Bezahlung natürlich.