Das Arbeitsgericht Siegburg bestätigte am 16.12 2022 eine fristlose Kündigung. Die Arbeitnehmerin hatte sich für das -eigentlich arbeitspflichtige - Wochenende krank gemeldet und nahm an einer „Wild
Night Ibiza Party“ teil. Fotos von der feiernden Arbeitnehmerin erschienen auf der Homepage des Partyveranstalters und auch im WhatsApp-Status der Arbeitnehmerin.
Der Beweiswert des „gelben Scheins“ war erschüttert. Die erste Behauptung, sie habe Grippe gehabt wurde im Verfahren gegen die Schilderung einer zweitägigen psychischen Erkrankung ausgewechselt, die nach den zwei Tagen ausgeheilt sei. „So nicht“, befanden die Richter und sahen in dem „Krankfeiern“ eine Täuschung über die Erkrankung und damit einen Vertrauensverlust.
Der Beweiswert des „gelben Scheins“ war erschüttert. Die erste Behauptung, sie habe Grippe gehabt wurde im Verfahren gegen die Schilderung einer zweitägigen psychischen Erkrankung ausgewechselt, die nach den zwei Tagen ausgeheilt sei. „So nicht“, befanden die Richter und sahen in dem „Krankfeiern“ eine Täuschung über die Erkrankung und damit einen Vertrauensverlust.