Eine Verbundkündigung ist eine Kündigung, die den (Arbeits)Vertrag gleich doppelt kündigt: „fristlos und hilfsweise fristgerecht“. Manchmal heißt es auch „außerordentlich und hilfsweise ordentlich“.
Garnicht so selten beruhigen sich meine Mandanten damit, dass dort schließlich eine ordentliche Kündigung genannt ist und deshalb „beim Arbeitslosengeld nichts passieren kann“, es also keine
Sperrfrist gibt. Leider ist das nicht so. Mit einer Verbundkündigung spricht der Arbeitgeber zwei Kündigungen aus. Zuerst eine fristlose Kündigung. Für den Fall, dass diese nicht wirksam ist wird
eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Rechtlicher Rat und evtl. die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte dann erwogen werden.