Dauerregen und 17 Grad - da stellt sich für einige Arbeitnehmer die Frage, ob sich der vom Chef genehmigte Urlaub in diesem Sommer nicht verschieben lässt. Darauf haben die Mitarbeiter aber
keinen Anspruch. Eine Lösung wird sich aber nur im Einvernehmen erzielen lassen, denn die Grundsätze der Urlaubsgewährung sehen eine einseitige Loslösung des Arbeitnehmers (wie auch des
Arbeitgebers) nach Urlaubsantrag und -Genehmigung grundsätzlich nicht mehr vor. Eine Ausnahme läge vor, wenn sich die Geschäftsgrundlage ändern würde - schlechtes Wetter fällt aber nicht darunter.
#urlaubverschieben #verregnetersommer