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Black Friday - Angebote Shoppen während der Arbeitszeit

Black Friday und Abmahnung? Wie passt das zusammen? Der Black Friday am 24.11.2023 ist ein wichtiges Shoppingevent. Viele Rabatte und Sonderaktionen gibt es nur an diesem Tag, oft lockt ein Countdown zu einer festen Zeit. Arbeitnehmer riskieren deshalb vielleicht ab und an einen Blick auf die Internetseite des Anbieters, um kein Schnäppchen zu verpassen? Was aber, wenn das in der Arbeitszeit geschieht und der Arbeitgeber die private Internetnutzung verboten hat? Grundsätzlich ist eine Abmahnung des Arbeitnehmers in dieser Konstellation möglich, denn genau genommen ist das Privatsurfen ein Arbeitszeitbetrug ( wenn kein Ausstempeln erfolgt). Viele Arbeitgeber zeigen aber Verständnis, wenn der Besuch mit dem Privathandy und nur gezielt und kurz erfolgt. Wer aber länger online einkauft, riskiert deutlich eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.