Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten oder zum Jahresende - geht das überhaupt? Oder ist das eine Kündigung zur Unzeit? Kündigungsexpertin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Insa
Weber-Westenhoff kann diese Frage aber nur mit einem klaren „Ja“ beantworten.
Eine Kündigung kurz vor oder nach Weihnachten ist grundsätzlich erlaubt. Früher gab es die unausgesprochene Regel, dass die letzten Kündigungen im November ausgesprochen wurden. Das ist heute nicht mehr so. Oft gibt es Quartalskündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, da der Arbeitgeber sonst drei oder sechs Monate länger an das Arbeitsverhältnis gebunden ist. Geht es aber „nur“ um einen Monat, so sollte erwogen werden, die Kündigung in das neue Jahr zu verschieben - jedem ein friedliches Weihnachten und Jahresende.
Eine Kündigung kurz vor oder nach Weihnachten ist grundsätzlich erlaubt. Früher gab es die unausgesprochene Regel, dass die letzten Kündigungen im November ausgesprochen wurden. Das ist heute nicht mehr so. Oft gibt es Quartalskündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, da der Arbeitgeber sonst drei oder sechs Monate länger an das Arbeitsverhältnis gebunden ist. Geht es aber „nur“ um einen Monat, so sollte erwogen werden, die Kündigung in das neue Jahr zu verschieben - jedem ein friedliches Weihnachten und Jahresende.