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Krank und Kündigung im Arbeitsverhältnis - geht das ?

Krank ist krank - normalerweise. Nach neuer Rechtsprechung aus Dezember 2023 gilt dies aber zumindest nicht dann, wenn ein Arbeitnehmer vom Tag der Kündigung bis exakt zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses krank ist, am Folgetag aber wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt. Dann sind erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des „gelben Scheins“ gegeben. Folge: der Arbeitgeber kann die Zahlung des Arbeitsentgeltes verweigern. Zumindest bis der Arbeitnehmer die Richtigkeit seiner Krankschreibung bewiesen hat. Das geht oft nur mit einem Rechtsstreit. In solchen Konstellationen am Besten gleich zum Fachanwalt…