Krank ist krank - normalerweise. Nach neuer Rechtsprechung aus Dezember 2023 gilt dies aber zumindest nicht dann, wenn ein Arbeitnehmer vom Tag der Kündigung bis exakt zum Ende des gekündigten
Arbeitsverhältnisses krank ist, am Folgetag aber wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt. Dann sind erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des „gelben Scheins“ gegeben. Folge: der Arbeitgeber kann
die Zahlung des Arbeitsentgeltes verweigern. Zumindest bis der Arbeitnehmer die Richtigkeit seiner Krankschreibung bewiesen hat. Das geht oft nur mit einem Rechtsstreit. In solchen Konstellationen am
Besten gleich zum Fachanwalt…