„Wenn mein Chef mich heute Abend anruft - muss ich dann den Anruf annehmen?“ solche Fragen höre ich öfter. Wenn der Abend keine Arbeitszeit ist lautet meine Antwort in der Regel zwar „nein“, aber
Vorsicht, hier gibt es feine Abstufungen. Ein Anruf ist etwas anderes als eine SMS oder E-Mail, bei der der Empfänger selbst entscheiden kann, wann er sie annimmt. Eine solche Nachricht muss deshalb
im Zweifel zur Kenntnis genommen werden - auch am Abend oder am Wochenende, insbesondere wenn es um Dienstplanänderungen geht. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.8.2023 befasste sich
mit einem Rettungsdienst, der die Schichten kurzfristig konkret besetzte. In einem solchen Fall müsse der Arbeitnehmer ab und an auf sein Handy schauen. Arbeitszeit wäre dies aber nicht, da es so
schnell erledigt sei, so die Richter.