Ist ein arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren, z.B. eine Kündigungsschutzklage, beendet wandert die Rechnung des Rechtsanwalts oft einfach mit zum Urteil oder Vergleich. Besser wäre es,
sie gelänge zu den jährlichen Steuerunterlagen. Denn die Prüfung, ob die Rechtsanwaltskosten nicht nach §9 Einkommenssteuergesetz als Werbungskosten absetzbar sind ist zumindest erfolgversprechend.
„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht Insa Weber-Westenhoff. Ein Arbeitsverhältnis sorgt für die
existenzsichernden Einnahmen. Gerade für Selbstzahler ohne Rechtsschutzversicherung ist dieser Aspekt wichtig.