++Eine Kündigung muss schriftlich erteilt werden. Sie muss also ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden. WhatsApp funktioniert nicht!
++Eine Kündigung muss nicht von der Gegenseite angenommen werden. Stimmst Du der Kündigung also nicht zu, ist sie deswegen nicht ungültig. Und: wird gefordert, dass der „Erhalt der Kündigung“
durch Unterschrift bestätigt werden soll hat dies nichts mit der Wirksamkeit der Kündigung zu tun, sondern nur mit dem Zugang des Schriftstücks – und der ist bei einer persönlichen Übergabe unter
Zeugen ohnehin klar. Unterschrift schadet in diesem Fall nicht.
++Bei der Kündigung kann es auch auf den jeweiligen Kündigungsgrund, die soziale Rechtfertigung oder die Einhaltung der Kündigungsfrist ankommen.
++Die Wirksamkeit einer Kündigung kann nur – und das ist wichtig – innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt gerichtlich angegriffen werden
++Nur wer eine Kündigung gerichtlich angreift hat die Chance auf eine Abfindung – einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht!