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Elternzeit 2025: Antrag jetzt per E-Mail stellen – Fachanwältin für Arbeitsrecht Insa Weber-Westenhoff aus Elmshorn klärt auf

Seit dem 1. Januar 2025 kann der Antrag auf Elternzeit in Textform gestellt werden. Damit entfällt die bisher erforderliche Schriftform, die eine eigenhändige Unterschrift und den Versand als Original voraussetzte. Eine E-Mail, ein Fax oder sogar eine Nachricht über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Teams reicht nun aus, solange klar erkennbar ist, wer den Antrag stellt und für welchen Zeitraum die Elternzeit genommen wird.

 

 

 

Was hat sich geändert?

 

 

 

Bisher musste der Antrag schriftlich eingereicht werden – also ausgedruckt, unterschrieben und entweder per Post oder persönlich an den Arbeitgeber übergeben werden. Mit der neuen Regelung reicht nun die Textform, was bedeutet:

 

• E-Mail ist ausreichend

 

• Fax oder Messenger-Nachricht (z. B. WhatsApp, Signal) sind erlaubt • HR-Portale oder digitale Systeme im Unternehmen können genutzt werden

 

 

 

Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich, wodurch der Prozess deutlich unkomplizierter wird.

 

 

 

Worauf ist zu achten?

 

 

 

Auch wenn die Antragstellung nun einfacher ist, müssen einige Punkte beachtet werden:

 

• Der Antrag muss mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.

 

• Die Angaben sollten klar und vollständig sein – insbesondere der gewünschte Zeitraum.

 

• Ein Nachweis über den Eingang der Nachricht sollte gesichert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

 

 

Mehr Flexibilität bei der Elternzeit

 

 

 

Durch die Umstellung auf Textform wird der bürokratische Aufwand erheblich reduziert. Kein Ausdrucken, kein Postversand – der Antrag kann nun schnell und einfach digital gestellt werden. Ein wichtiger Schritt in Richtung moderner und flexibler Arbeitsprozesse.