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Neue Kündigungsfristen für Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH)  hat entschieden, dass die Kündigungsfristen des § 622 BGB auch auf Geschäftsführer anwendbar sind, sofern sie keine Mehrheitsgesellschafter sind (BGH v. 5.11.2024 – II ZR 35/23). Damit widerspricht er der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Unternehmen in Elmshorn und Umgebung müssen sich auf längere Kündigungsfristen einstellen, was die Vertragsgestaltung beeinflusst. Zudem stärkt der BGH die Befugnisse der Gesellschafterversammlung bei der Abberufung von Geschäftsführern. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Elmshorn berate ich Sie gerne zu den Auswirkungen dieser wichtigen Änderung im Arbeitsrecht und unterstütze Sie bei rechtssicheren Verträgen. Jetzt Kontakt mit Rechtsanwältin Insa Weber-Westenhoff aufnehmen!