Die Sommerferien sind in Schleswig-Holstein vorbei. Urlaubsrückkehrer starten in den Alltag. Das Arbeitsgericht Kiel hat am 27.06.2022 entschieden, dass Urlaub in einem Land, dass eine höhere Corona-Inzidenz als Deutschland ausweist, und eine anschließende Corona-Infektion den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nicht entfallen lässt; auch dann nicht, wenn dieses Land als Hochrisikogebiet eingestellt ist. Verschulden liegt nicht vor.
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen ist die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt worden. Seit dem 04.08.2022 können Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen wegen des Verdachts auf Corona bis zu sieben Tagen telefonisch krankgeschrieben werden. Diese Regelung soll ein Ausbreiten des Virus durch Aufenthalt im Wartezimmer einer Arztpraxis verhindern.