Das Handy ist immer an und dabei - in Bus und Bahn oder am Esstisch. Und am Arbeitsplatz? Der Arbeitgeber kann die Handynutzung am Arbeitsplatz kraft seines Weisungsrechts verbieten. Denn er bestimmt Ort und Zeit der Arbeitsleistung und kann dort im Rahmen der vertraglichen Grenzen die Regeln aufstellen. Auch wenn das Bundesarbeitsgericht im Januar 2024 auf das Argument des Arbeitnehmers ein Handyverbot verletze sein Persönlichkeitsrecht nicht näher einging, gibt es doch andere...