Das gesetzliche Hin und Her führt oft zu Missverständnissen. Viele Arbeitnehmer, die jetzt wieder in die Kurzarbeit gelangen planen wir im letzten Jahr einen Minijob als Zuverdienst. Aber: die neben dem Kurzarbeitergeld anrechnungsfreie Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung gibt es seit dem 30.06.2022 nicht mehr. Jetzt wird der Verdienst auf die Sozialleistungen voll angerechnet. Die befristete Sonderregelung wurde nicht verlängert. Hat die oder der Beschäftigte allerdings schon...
Korrekte und vielleicht höhere Leistungen erhalten: Wer als Arbeitnehmer seit März 2020 Kurzarbeitergeld (Kug) bezogen hat und nach einem Arbeitgeberwechsel jetzt wieder ins Kurzarbeitergeld fällt, sollte seinem neuen Arbeitgeber den früheren Kug-Bezug sofort mitteilen. Denn je nach Situation gibt es so ein höheres Kurzarbeitergeld, d.h. einen erhöhten Leistungssatz nach 4 bzw. sieben Kug-Bezugsmonaten. Seit dem 01.01.2022 gelten dazu wieder neue Fristen! Oft wird dies unterlassen und...