Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf nur ein Minijob (538 Euro) ausgeübt werden. Egal was dort verdient wird, egal ob die 538-Euro-Grenze ausgeschöpft wird. Die Verantwortung für die richtige Beurteilung trägt allein der Arbeitgeber. Deshalb: auf jeden Fall vorher schriftlich beim Mitarbeiter nachfragen und als Arbeitnehmer korrekt antworten. Ansonsten droht eine Nachzahlung an die Sozialversicherung, wie auch eine Arztpraxis aus NRW erfahren musste (LSG NRW v....
Das gesetzliche Hin und Her führt oft zu Missverständnissen. Viele Arbeitnehmer, die jetzt wieder in die Kurzarbeit gelangen planen wir im letzten Jahr einen Minijob als Zuverdienst. Aber: die neben dem Kurzarbeitergeld anrechnungsfreie Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung gibt es seit dem 30.06.2022 nicht mehr. Jetzt wird der Verdienst auf die Sozialleistungen voll angerechnet. Die befristete Sonderregelung wurde nicht verlängert. Hat die oder der Beschäftigte allerdings schon...