Scheinselbständigkeit ist auch im Gesundheitswesen ein großes Thema - oder sollte es sein. Denn während es früher fast an der Tagesordnung war, dass Ärzte zur Abfederung von Bedarfsspitzen als freie Mitarbeiter im Krankenhaus beschäftigt waren oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in Arztpraxen vornahmen, sonst dies seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 nur noch in engen Ausnahmefällen möglich. Stellt die Deutsche Rentenversicherung bei einer...