Ein Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zugehen, d.h. er oder sie muss das Schreiben in den Händen halten. Erst ab diesem Zeitpunkt laufen Kündigungsfristen, dieser Zeitpunkt ist wichtig, ob eine Kündigung überhaupt ausgesprochen werden durfte (z.B. bei Mutterschutzzeiten), ob Kündigungsschutz besteht. Oft wird die Kündigung deshalb per Einschreiben verschickt. Das ist zwar unter Umständen sicherer als ein einfacher Brief, aber bei einem Übergabeeinschreiben...